UVV - Prüfung  Was Sie sicher wissen:   Nach BGV D27 und  BGV D34 sind Sie als Betreiber von Flurförderzeugen verpflichtet die UVV-Prüfung  jährlich und die Prüfung von gasbetriebenen Flurförderzeugen sogar ½-jährlich  durchführen zu lassen.   Was Sie wissen sollten:   Diese  Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf.  teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen. UVV-Prüfung  Was Sie sicher wissen:   Nach BGR-500 Kapitel 2.10 sind Sie als Betreiber von Hubtischen und Hebebühnen verpflichtet die UVV-Prüfung jährlich durchführen zu lassen.   Was Sie wissen sollten:   Diese  Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf.  teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen.
UVV - Prüfung  Was Sie sicher wissen:   Nach BGV D6 & D8  sind Sie als Betreiber von Winden, Hub- & Zuggeräten, Seil- & Kettenzügen verpflichtet die UVV-Prüfung jährlich durchführen zu lassen.   Was Sie wissen sollten:   Diese Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf. teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen. UVV-Prüfung  Was Sie sicher wissen:   Nach BGR-232 sind Sie als Betreiber von kreftbetätigten Rolltoren, Rollgittertoren, Hubtoren, Sektionaltoren, Schiebe und Falttoren verpflichtet die UVV-Prüfung jährlich durchführen zu lassen.   Was Sie wissen sollten:   Diese  Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf.  teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen.
Regal - Prüfung nach DIN EN 15635  Was Sie sicher wissen:   Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Ausgabe 27.09.2002) und unterliegen somit der Prüfpflicht für Arbeitsmittel. Die Verantwortung hierfür liegt bei dem Betreiber der Regalanlage.  Grundsätzlich unterliegen folgende Regaltypen der Prüfungspflicht und können von uns inspiziert werden:  -Fachbodenregale     -Palettenregale     -Einfahrregale (Drive-In)     -Kragarmregale -Mehrgeschoßeinrichtungen     -Paletten-Durchlaufregale     -Paletten-Einfahrregale    Was Sie wissen sollten:   Diese Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf. teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen. Bühnen und Regalbühnen - Prüfung nach  DIN EN 15635 Was Sie sicher wissen:   Bühnen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Ausgabe 27.09.2002) und unterliegen somit der Prüfpflicht für Arbeitsmittel. Die Verantwortung hierfür liegt bei dem Betreiber der Regalanlage.  Grundsätzlich unterliegen folgende Bauwerke der Prüfungspflicht und können von uns inspiziert werden:  -Stahlbaubühnen -Fachbodenregalbühnen     -Mehrgeschoßeinrichtungen        Was Sie wissen sollten:   Diese  Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf.  teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen.
Anschlag und Lastaufnahmemittel - Prüfung  Was Sie sicher wissen:   Wiederkehrende Prüfung nach BGR 500 Kapitel 2.8  sind Sie als Betreiber von Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel im Hebezeugbetrieb verpflichtet die V-Prüfung jährlich durchführen zu lassen.   Was Sie wissen sollten:   Diese Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf. teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen. Leitern - Prüfung  Was Sie sicher wissen:   Nach BGR-D 36/ GUV-V D 36 sind Sie als Betreiber von Leiter wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.   Was Sie wissen sollten:   Diese  Prüfung kann jeder befugte Kundendienst durchführen und ist nicht durch den ggf.  teureren Kundendienst des Herstellers durchzuführen.

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